Aufgaben

Der Wasserkreislauf: Das Wasser im Meer steigt auf und spendet Regen. Der versickert im Boden und landet wieder im Meer.

Doch bis dahin ist es ein weiter Weg: Das Wasser gelangt in das örtliche Kanalnetz, Gräben, Bäche, Seen und Flüsse.

Damit es schadlos fließen kann, müssen unsere Gewässer in Funktion gehalten werden. Diese Unterhaltung wird seit Jahrhunderten von Wasser- und Bodenverbänden wahrgenommen.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es flächendeckend 27 eigenständige Wasser- und Bodenverbände (WBV). Diese sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und in einem Landesverband organisiert.

In ihrem jeweiligen Verbandsgebiet sind die Verbände zuständig für die Pflege und Entwicklung der Gewässer 2. Ordnung. Ziele sind der geregelte Abfluss von Oberflächenwasser und die Förderung der ökologischen Funktionstüchtigkeit der Gewässer.[1]Siehe Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §39 und Landeswassergesetz (LWaG) §73

Das Verbandsgebiet des WBV „Hellbach-Conventer Niederung“ erstreckt sich von der Westgrenze der Hansestadt Rostock bis zum Salzhaff (Siehe Verbandsgebiet).

Der Verband unterhält einen Gewässerbestand mit einer Länge von ungefähr 650 km. Hiervon verlaufen 190 km unterirdisch (verrohrt). Der Großteil der Rohrleitungen ist aus den 1970er Jahren. Die Erhaltung und Erneuerung dieses Systems ist eine große Herausforderung für die nächsten Jahrzehnte. (Siehe Gewässerunterhaltung)

Mitglieder im Verband sind vor allem die Gemeinden.[2]Außerdem Dingliche Mitglieder wie Kirchgemeinden, Straßenbauämter u.a. Diese finanzieren den Verband über Beiträge, die wiederum auf die Eigentümer der Flurstücke in der Gemeinde umlegt werden.[3]Hierfür maßgeblich ist die Umlagesatzung der jeweiligen Gemeinde.

Für wesentliche Änderungen der Gewässer sind die Gemeinden zuständig (Gewässerausbau).[4]Siehe Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 67.Dabei unterstützt der Verband seine Mitglieder im Rahmen von Renaturierungs- und Hochwasserschutzprojekten. (Siehe Projekte)

 

„Ohne die Arbeit der Wasser- und Bodenverbände wären weite Teile unserer Kulturlandschaft nur mit dem Boot befahrbar. Straßen, Wege und Siedlungen, ja unsere gesamte moderne Infrastruktur wäre ohne die Arbeit der Wasser- und Bodenverbände undenkbar.“  (DBVW – Deutscher Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft e. V.)

 

References
1 Siehe Wasserhaushaltsgesetz (WHG) §39 und Landeswassergesetz (LWaG) §73
2 Außerdem Dingliche Mitglieder wie Kirchgemeinden, Straßenbauämter u.a.
3 Hierfür maßgeblich ist die Umlagesatzung der jeweiligen Gemeinde.
4 Siehe Wasserhaushaltsgesetz (WHG) § 67.